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Informationen zu Datenschutz sowie zur Datenverarbeitung in unserer Praxis

Mit diesem Text möchten wir Sie über die Datenverarbeitung in unserer Praxis informieren und unserer datenschutzrechtlichen Informationsverpflichtung aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz nachkommen.

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder, in besonderen Fällen, Ihrer Einwilligung. Sofern für die Datenverarbeitung Ihr Einverständnis erforderlich ist, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder einschränken.

Sie haben das Recht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, Auskunft zu Ihren verarbeiteten Daten zu erhalten sowie auf deren Berichtigung oder Löschung auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf deren Übertragung.

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Welche Daten werden aufgenommen?

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Bei jedem ersten Kontakt im Quartal wird Ihre Versichertenkarte in unser elektronisches Praxis-Verwaltungs-System (PVS) eingelesen. Dabei werden folgende Daten erhoben: Name, Adresse, Kostenträger und Versicherungsnummer. Im weiteren Kontakt erheben wir bei Ihnen Befunde und Diagnosen, verordnen Therapien und füllen für Sie durch die KV Hessen vorgegebene Musterformulare (Rezepte, AU, Pflegedienstverordnungen u.ä.) aus. Dies alles muss überprüfbar patientenbezogen in unserem PVS gespeichert werden. Schriftliche (Fremd-)Befunde werden patientenbezogen elektronisch in unser PVS eingescannt (Dokumentenscanner). Zugang hat nur autorisiertes Praxispersonal. Ihre Daten (Befunde, Arztbriefe etc.) werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt (z.B. Arztbriefe für 10 Jahre).

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Des Weiteren nuten wir den smarten Telefonassistenten der Aaron GmbH, um Ihre Anliegen zu verwalten und zu bearbeiten. Die Datenverarbeitung beruht auf einem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO. Die Aaron GmbH ist gesetzlich und vertraglich zur Geheimhaltung und zum Schutz Ihrer Daten verpflichtet.

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Was geschieht mit Ihren Daten?

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Wir benötigen Ihre Daten, um Sie für die KV Hessen und die Kostenträger nachprüfbar behandeln zu können (Zweck). Alle Verordnungen sind patientengebunden und benötigen Name, Anschrift, Kostenträger und Versicherungsnummer. Haben wir diese Daten nicht, können wir Ihnen z.B. keine Rezepte ausstellen. Die Datenerhebung ist daher für Ihre Behandlung erforderlich. 

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An wen werden Ihre Daten übermittelt?

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  • Der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zur Abrechnung und Prüfung auf Korrektheit der Daten.

  • Auf Verlangen der Prüfkommission müssen Ihre Daten mit allen Verordnungen im Rahmen einer Regressprüfung übermittelt werden. 

  • Auf Verlangen des medizinischen Diensts der Krankenkassen zur Prüfung der Behandlung.

  • Ihre Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft erhält die für die Abrechnung relevanten Daten. 

  • Wenn Sie an einem Disease-Management-Programm teilnehmen oder bestimmte Präventionsmaßnahmen wahrnehmen werden diese Daten gesondert an die entsprechenden Institutionen und Ihre Krankenkasse übermittelt (Qualitätssicherung). 

  • Bei bestimmten Infektionserkrankungen ist eine Meldung an das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben. 

  • Laborärzte bzw. Histologen, sofern eine entsprechende Diagnostik für die Behandlung erforderlich ist. 

  • Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Arztpraxis kann die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe erforderlich sein. 

  • Andere Ärzte, Versicherungen, private Abrechnungsstellen und andere Institutionen erhalten nur mit separater Einwilligung durch Sie die für den jeweiligen Fall notwendigen Daten.

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